Bilanzstichtag: Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Einheitliche Bewertung: Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den hier beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden die wesentlichen Bewertungsabweichungen angepasst.
Eliminierungen: Innenbeziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden voll, bei Gemeinschaftsunternehmen anteilig eliminiert. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden wesentliche Zwischenergebnisse eliminiert.
Kapitalkonsolidierung: Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode (Purchase Method). Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte, Schulden und zusätzlich zu aktivierende immaterielle Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteilig erworbenen neu bewerteten Eigenkapital aufgerechnet. Hierbei entstehende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und nur bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben.
Erlösrealisierung: Umsatzerlöse werden bei Auslieferung der Erzeugnisse und Waren beziehungsweise bei Erbringung der Leistungen realisiert, wenn Eigentum und Risiken auf den Erwerber übergegangen sind. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung bemessen. Umsatzerlöse werden ohne Verbrauchsteuern ausgewiesen. Dabei werden erwartete Rabatte oder sonstige Preisnachlässe abgegrenzt beziehungsweise in Abzug gebracht. Wahrscheinliche Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren und auf Grund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zurückgestellt.
Erlöse aus dem Verkauf von Edelmetallen an industrielle Kunden sowie einzelne Erlöse aus dem Handel mit Erdgas werden zum Zeitpunkt der Lieferung als Umsatz und die entsprechenden Einstandspreise als Herstellungskosten ausgewiesen.
Im Handel mit Edelmetallen und deren Derivaten mit nichtindustriellen Kunden, bei denen in der Regel keine physische Lieferung erfolgt, werden Erlöse mit den zugehörigen Kosten saldiert. Ebenso wird mit Erlösen aus Erdgashandelstätigkeit einer von BASF konsolidierten Projektgesellschaft verfahren.
Bei bestimmten Lieferungen ist eine Annahmeerklärung durch den Erwerber notwendig. Bei diesen Lieferungen wird der Umsatz nach erfolgter Zustimmung des Käufers realisiert.
Langfristige Fertigungsaufträge betreffen überwiegend den Bau von Chemieanlagen für Dritte. Eine Realisierung der Erlöse und Kosten nach dem Leistungsfortschritt (Abschluss von Teilprojekten) wird vorgenommen, wenn das Ergebnis des Fertigungsauftrages verlässlich geschätzt werden kann. Sofern das Ergebnis des Fertigungsauftrages nicht zuverlässig ermittelt werden kann, wird die Ertragsrealisierung auf die Höhe der angefallenen Auftragskosten begrenzt. Zu erwartende Verluste werden durch Abwertungen auf niedrigere beizulegende Zeitwerte berücksichtigt.
Erträge aus dem Verkauf oder der Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen werden gemäß dem vertraglich vereinbarten Übergang der Rechte und Pflichten an den betreffenden Technologien ergebniswirksam erfasst.
Fremdkapitalkosten: Erstreckt sich die Herstellung von Vermögenswerten des immateriellen Vermögens oder des Sachanlagevermögens über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, ab dem die Vermögenswerte für ihre vorgesehene Nutzung bereit sind. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst.
Investitionszuschüsse: Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. Sonstige gewährte Zuschüsse oder Beihilfen werden abgegrenzt und über den zu Grunde liegenden Zeitraum oder die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Vermögenswerts aufgelöst.
Umrechnung von Fremdwährungsposten: Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle bestimmt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Die umrechnungsbedingten Änderungen von Vermögensposten und Fremdkapital werden ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.
Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung: Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Die Umrechnung in die Berichtswährung erfolgt gemäß Stichtagskursmethode: Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet und im Jahreslauf kumuliert. Die Differenz zwischen dem zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird in den sonstigen Eigenkapitalposten (Translationsanpassung) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und erst bei Abgang einer Gesellschaft ergebniswirksam berücksichtigt.
Bei einigen Gesellschaften außerhalb des Euro- oder US-Dollar-Raumes bildet der Euro beziehungsweise der US-Dollar die funktionale Währung.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte – ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielles Vermögen mit unbestimmter Nutzungsdauer – werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die jeweilige Nutzungsdauer bemisst sich anhand der Laufzeit des zu Grunde liegenden Vertrags und des voraussichtlichen Verbrauchs des Nutzenpotenzials des immateriellenVermögenswerts. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag dauerhaft unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert (value in use). Sollten die Gründe für eine Wertminderung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen.
Abhängig von der Art des immateriellen Vermögenswerts werden die Abschreibungen in den Herstellungskosten, den Vertriebskosten, den Forschungskosten oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer betreffen Firmen- beziehungsweise Markennamen, die im Rahmen der Akquisitionen im Jahr 2006 erworben wurden. Diese werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen selbsterstellte Software. Diese sowie das sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögen werden zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der fortgeführte Buchwert des Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt.
Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile von Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Die durchschnittliche lineare Abschreibungsdauer für immaterielle Vermögenswerte betrug im Jahr 2008 elf Jahre und im Jahr 2007 zehn Jahre unter Berücksichtigung folgender erwarteter Nutzungsdauern:
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Abschreibungsdauern in Jahren |
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|---|---|
|
Vertriebsrechte und ähnliche Rechte |
2–20 |
|
Produktrechte, Lizenzen und Trademarks |
2–30 |
|
Know-how, Patente und Produktionstechnologien |
3–25 |
|
Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte |
3–5 |
|
Sonstige Rechte und Werte |
2–20 |
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur bei Vorliegen einer Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich und zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine Wertminderung überprüft. Die Werthaltigkeitsprüfung (Goodwill-Impairment-Test) erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units) durch Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind bei BASF überwiegend die Geschäftseinheiten, in Einzelfällen auch die Unternehmensbereiche. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert. Der Nutzungswert wird in der Regel mit Hilfe von Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt.
Ist der ermittelte Wertberichtigungsbedarf höher als der bestehende Geschäfts- oder Firmenwert, wird dieser zunächst vollständig abgeschrieben. Die verbleibende Wertminderung wird auf die übrigen Vermögenswerte der Cash Generating Unit verteilt. Vorzunehmende Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Vom Geschäfts- oder Firmenwert der BASF-Gruppe entfallen wesentliche Anteile auf die Unternehmensbereiche Catalysts und Construction Chemicals im Segment Functional Solutions und den Unternehmensbereich Crop Protection im Segment Agricultural Solutions.
Der Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmensbereichs Crop Protection beläuft sich auf 1.383 Millionen € im Jahr 2008 sowie 1.304 Millionen € im Jahr 2007, des Unternehmensbereichs Catalysts auf 1.246 Millionen € im Jahr 2008 sowie 1.269 Millionen € im Jahr 2007, des Unternehmensbereichs Construction Chemicals auf 620 Millionen € im Jahr 2008 sowie 612 Millionen € im Jahr 2007 und des Segments Oil & Gas auf 381 Millionen € im Jahr 2008 sowie 64 Millionen € im Jahr 2007. Veränderungen ergaben sich im Jahr 2008 insbesondere durch Umrechnungseinflüsse, die Akquisition der Sorex Holding Ltd. durch den Unternehmensbereich Crop Protection und die Akquisition der Revus Energy ASA durch das Segment Oil & Gas.
Emissionsrechte: Die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) oder einer vergleichbaren Behörde in anderen europäischen Ländern unentgeltlich ausgegebenen Zertifikate werden zu den geltenden Marktpreisen zum Zeitpunkt der Gutschrift auf den staatlich geführten Konten beziehungsweise bei entgeltlichem Erwerb zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Stichtagsbewertung erfolgt zu Marktpreisen. Im Falle eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts am Bilanzstichtag erfolgt eine Abwertung auf diesen Wert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Geringwertige Anlagegegenstände werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und als Abgänge ausgewiesen. Die Neubewertungsmethode wird nicht angewendet.
Die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten der mit der Anlagenerrichtung befassten Bereiche. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Für Gesellschaften in Deutschland wird ein Fremdkapitalkostensatz von 4,5 % zu Grunde gelegt, für ausländische Gruppengesellschaften werden vergleichbare länderspezifische Zinssätze angesetzt.
Aufwendungen für turnusmäßige Abstellungen wichtiger Großanlagen werden in Höhe der Kosten der Maßnahme als Teil des betreffenden Vermögenswerts selbständig angesetzt und linear über den Zeitraum bis zur nächsten Abstellung abgeschrieben.
Das bewegliche und das unbewegliche Anlagevermögen wird linear abgeschrieben. Die durchschnittlichen gewichteten Abschreibungsdauern betrugen:
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Durchschnittliche Abschreibungsdauern in Jahren |
| |
|---|---|---|
|
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2008 |
2007 |
|
Gebäude und bauliche Betriebsvorrichtungen |
24 |
23 |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
11 |
11 |
|
Betriebs- und Geschäftsausstattung und andere Anlagen |
7 |
8 |
Wertminderungen werden vorgenommen, wenn eine Wiedereinbringung des Buchwerts im Einzelfall nicht mehr zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des Barwerts der zukünftig zu erwartenden Cashflows abzüglich zu erwartender Kosten für die Beseitigung einer Anlage. Die Wertminderung erfolgt in Höhe des Unterschieds zwischen dem bisherigen Buchwert und den diskontierten künftigen Cashflows.
Die zur Erzielung von Wertsteigerungen oder Mieteinnahmen gehaltenen Immobilien (Investment Properties) sind unwesentlich und werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Öl- und Gasgewinnung: Explorations- und Feldentwicklungsausgaben werden nach der „Successful Efforts Method“ bilanziert. Danach werden Ausgaben für fündige Explorationsbohrungen sowie für fündige und nichtfündige Entwicklungsbohrungen aktiviert.
Eine Explorationsbohrung ist eine Bohrung, die außerhalb eines Gebiets mit bereits nachgewiesenen Öl- und Gasreserven liegt. Eine Entwicklungsbohrung ist eine Bohrung, die bis zur Tiefe eines öl- oder gasführenden Horizonts innerhalb eines Gebiets mit nachgewiesenen Reserven abgeteuft wird.
Produktionsaufwendungen beinhalten alle Kosten, die entstehen, um die Bohrungen und die zugehörigen Anlagen zu betreiben, zu reparieren und zu warten. Die Kosten für den Betrieb, die Instandsetzung und Wartung sowie die Abschreibung der in der Produktion genutzten Hilfsausrüstungen sind ebenfalls enthalten.
Explorationsaufwendungen betreffen ausschließlich das Segment Oil & Gas und umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit nicht nachgewiesenen Öl- oder Gasvorkommen stehen. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Exploration von Gebieten mit möglichen Öl- und Gasreserven. Kosten für geologische und geophysikalische Untersuchungen werden grundsätzlich in den Explorations aufwendungen ausgewiesen. Des Weiteren umfasst diese Position alle Abschreibungen von Explorationsbohrungen, die keine sicheren Reserven nachweisen konnten. Planmäßige Abschreibungen von fündigen Explorationsbohrungen sind Bestandteil der Herstellungskosten.
Explorationsbohrungen werden grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Fündigkeit als Anlagen im Bau ausgewiesen. Sofern Kohlenwasserstoffe nachgewiesen werden, die eine wirtschaftliche Feldesentwicklung wahrscheinlich machen, bleiben die Kosten der Bohrungen als suspendierte Explorationsbohrungen aktiviert. Alle suspendierten Explorationsbohrungen werden mindestens einmal jährlich wirtschaftlich, technisch und strategisch daraufhin überprüft, ob eine Entwicklung weiterhin beabsichtigt ist. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Bohrungen abgeschrieben. Wenn sichere Reserven nachgewiesen werden und eine Feldesentwicklung beginnt, werden die Explorationsbohrungen in die Position Technische Anlagen und Maschinen umgebucht.
Die Aufwendungen und Erträge aus den Phasen Exploration, Entwicklung und Produktion bei Erdöl- und Erdgaskonzessionen werden häufig über Explorations- und Produktionsteilungsverträge zwischen dem Staat und einem oder mehreren Entwicklungs- und Produktionsunternehmen nach definierten Schlüsseln aufgeteilt. Die aus diesen Verträgen BASF zustehenden Erlöse werden als Umsatzerlöse ausgewiesen. Bestehende libysche Konzessionsverträge werden derzeit neu verhandelt. Sie sollen auf den EPSA-IV-Standard umgestellt werden.
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen insbesondere Verpflichtungen für das Verfüllen von Bohrlöchern und die Beseitigung von Fördereinrichtungen nach Beendigung der Förderung. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung zum Barwert der künftigen Rückbauausgaben. Die Rückstellung wird bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Rückbaus jährlich aufgezinst. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwertes der betreffenden Anlage aktiviert und mit diesem zusammen abgeschrieben.
Die Abschreibung von Vermögenswerten aus der Öl- und Gasgewinnung erfolgt auf Feldes- beziehungsweise Lagerstättenebene gemäß der Unit-of-Production-Method. Die Abschreibung wird grundsätzlich auf Basis der nachgewiesenen entwickelten Reserven berechnet.
Im Erdgashandel werden Erdgasfernleitungen linear abgeschrieben. Die durchschnittliche gewichtete Abschreibungsdauer belief sich sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2007 auf 24 Jahre. Der immaterielle Vermögenswert aus dem Vermarktungsvertrag für Erdgas aus dem Erdgasfeld Juschno Russkoje wird gemäß dem auf BASF entfallenden Anteil an der produzierten und vermarkteten Menge abgeschrieben.
Leasing: Gemäß IAS 17 sind Leasingverträge in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing zu unterteilen. Im Rahmen des Operating-Leasing genutzte Vermögenswerte werden nicht aktiviert. Die zu leistenden Leasingzahlungen werden in der Periode ergebniswirksam erfasst, in der sie anfallen.
Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Ertragschancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Vermögenswerte, die im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzt werden, werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Gleichzeitig wird eine Leasingverbindlichkeit in entsprechender Höhe ausgewiesen. Die periodischen Leasingzahlungen sind in die Tilgungs- und Zinskomponente aufzuteilen. Die Tilgungskomponente reduziert die Verbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwand ausgewiesen wird. Abschreibungen erfolgen entsprechend der Nutzungsdauer der geleasten Wirtschaftsgüter oder der kürzeren Leasingdauer.
Leasingverträge können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Leasing, so werden die Vertragsbestandteile separiert und nach den entsprechenden Regelungen bilanziert und bewertet.
At-Equity-bewertete Beteiligungen: Die Kapitalkonsolidierung der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei einer Vollkonsolidierung. Die Buchwerte dieser Gesellschaften werden jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden oder sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht beziehungsweise vermindert. Bei Hinweisen auf eine dauerhaft niedrigere Werthaltigkeit einer Beteiligung wird eine ergebniswirksame Wertminderung vorgenommen.
Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn BASF bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag und im Edelmetallhandel zum Handelstag bilanziert.
Der Marktwert eines Finanzinstruments ist der Betrag, den zwei unabhängige vertragswillige Parteien für dieses Instrument vereinbaren würden. Sofern Preisnotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen (zum Beispiel Börsenkurse), werden diese bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Andernfalls werden bei der Bewertung interne Bewertungsmodelle unter Verwendung aktueller Marktparameter oder externe Bewertungen durch Banken herangezogen. Bei interner Bewertung werden insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle angewandt.
Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, werden Wertminderungen vorgenommen.
Bei Wegfall der Gründe für Wertminderungen werden bei Ausleihungen und Forderungen sowie bei den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen erfolgswirksame Wertaufholungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei allen Finanzinstrumenten werden Wertberichtigungen separat auf einem Wertberichtigungskonto erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt:
- Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden , umfassen Derivate und andere Handelsinstrumente. Bei BASF gehören dieser Bewertungskategorie ausschließlich Derivate an. Derivate sind im sonstigen Vermögen beziehungsweise in den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Fair-Value-Option von IAS 39 wendet BASF nicht an.
- Kredite und Forderungen umfassen die nicht an einem aktiven Markt notierten finanziellen Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die keine Derivate sind und nicht als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden. Dieser Bewertungskategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Position Sonstige Finanzanlagen enthaltenen Ausleihungen sowie die in den Übrigen Forderungen und sonstigem Vermögen ausgewiesenen anderen Forderungen und Darlehen zugeordnet. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die erfolgswirksame Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Forderung oder einer Ausleihung vor, wird eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Des Weiteren entsteht Wertberichtigungsbedarf, wenn die einer Forderung oder einer Ausleihung zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen durch Neuverhandlungen dergestalt verändert werden, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen sinkt. Forderungen und Ausleihungen werden ausgebucht, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststeht. Forderungen, für die kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, werden gegebenenfalls auf der Grundlage erwarteter Ausfallraten wertberichtigt. Diese werden anhand historischer Ausfallraten bestimmt. Des Weiteren werden Wertberichtigungen auf Forderungen für Transferrisiken bestimmter Länder gebildet.
- Die bis zur Endfälligkeit zu haltenden finanziellen Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen beziehungsweise bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, bei denen die Absicht und die Fähigkeit zum Halten bis zur Endfälligkeit besteht und die keiner der anderen Bewertungskategorien zugeordnet sind. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der in den überwiegenden Fällen den Anschaffungskosten entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Bei BASF sind keine finanziellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung dieser Bewertungskategorie zugeordnet. - Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, die keine Derivate sind und keiner der zuvor genannten Bewertungskategorien zugeordnet sind. Dieser Bewertungskategorie sind die in der Position Sonstige Finanzanlagen enthaltenen, nicht nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen und langfristige Wertpapiere zugeordnet. Die in der Position Kurzfristige Wertpapiere enthaltenen Wertpapiere sind ebenfalls dieser Bewertungskategorie zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und erst bei Veräußerung oder Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Beteiligungen, deren Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmt werden können, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bei Wertminderung abgeschrieben. Bei diesen Beteiligungen stellt der Buchwert den besten Schätzwert dar. Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden spätere Wertaufholungen grundsätzlich erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) erfasst. Lediglich bei Schuldinstrumenten werden Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Wertminderung erfolgswirksam und darüber hinaus erfolgsneutral berücksichtigt.
- Finanzielle Verbindlichkeiten, die keine Derivate sind , werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht regelmäßig dem vereinnahmten Betrag. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien wurden weder im Jahr 2008 noch im Jahr 2007 vorgenommen. Die Möglichkeit der Umklassifizierung bestimmter Vermögenswerte, die sich aus der Änderung des IAS 39 vom 15. Oktober 2008 ergibt, wurde nicht in Anspruch genommen.
Erträge aus verzinslichen Aktiva werden unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und der nach der Effektivzinsmethode anzuwendenden Zinssätze abgegrenzt. Dividendenerträge aus nicht at-Equity-bewerteten Beteiligungen werden mit der Entstehung des Rechtsanspruches auf Zahlung erfasst.
Derivative Finanzinstrumente können in andere Kontrakte eingebettet sein. Besteht gemäß den IFRS-Regelungen eine Trennungspflicht für ein eingebettetes Derivat, so wird dieses vom Basisvertrag separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Cashflow Hedge Accounting wurde bei ausgewählten Geschäften zur Sicherung von zukünftigen Transaktionen angewendet. Der effektive Teil der Marktwertänderungen des Derivats wird dabei erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ineffektive Teil wird unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei zukünftigen Transaktionen, die zur Bilanzierung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld führen, werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Marktwertänderungen des Derivats beim erstmaligen Ansatz entweder gegen die Anschaffungskosten ausgebucht oder in den Berichtsperioden erfolgswirksam erfasst, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Liegen dem Sicherungsgeschäft finanzielle Vermögenswerte oder Schulden zu Grunde, werden die Marktwertänderungen des Sicherungsinstruments in den Berichtsperioden aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in denen das gesicherte Grundgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der künftigen Transaktion abgestimmt.
Die von BASF zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirtschaftlich betrachtet wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen aus den gesicherten Grundgeschäften gegenüber.
Latente Steueransprüche: Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen und steuerliche Verlustvorträge werden latente Steueransprüche angesetzt, soweit sich im Einzelfall oder für die jeweilige Fiskaleinheit ein Überhang an aktiven Unterschiedsbeträgen ergibt. Für Kapitalgesellschaften wird in Deutschland ein Steuersatz von 29 %, für die übrigen Gesellschaften werden länderspezifische Steuersätze angesetzt. Wertberichtigungen auf niedrigere Buchwerte werden vorgenommen, wenn die erwarteten künftigen Ergebnisse einer Gesellschaft die Realisierung der Steuerminderung als nicht wahrscheinlich erscheinen lassen.
Maßgebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge. Dies hängt ab von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der erwarteten steuerlichen Einkommensentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Vorteile aus den latenten Steueransprüchen realisiert werden können.
Vorräte: Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise die beizulegenden Zeitwerte der Absatzprodukte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, werden diese angesetzt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Aufwendungen für Fertigstellung und Vertrieb.
Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf den Herstellungsbereich entfallen. Finanzierungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Abschläge auf Vorräte ergeben sich neben einem Preisrückgang der Absatzprodukte auch durch mangelnde Gängigkeit oder hohe Lagerreichweiten der Produkte.
Bei der Bewertung von Vorratsbeständen des Edelmetallhandels wird die Ausnahmeregelung des IAS 2 für Händler angewendet. Hiernach können solche Vorräte, die ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden, grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. Alle Wertänderungen werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden beziehungsweise Veräußerungsgruppen: Hierunter fallen separat in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte sowie direkt mit ihnen in Verbindung stehende Schulden, deren Veräußerung im Rahmen einer Transaktion höchstwahrscheinlich ist. Die als Veräußerungsgruppe klassifizierten Vermögenswerte und Schulden werden zum niedrigeren Wert aus der Summe der Buchwerte und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung langfristiger Vermögenswerte wird ausgesetzt. Wird die Veräußerungsgruppe aufgelöst, so sind die planmäßigen Abschreibungen nachzuholen.
Eine Erläuterung der zur Veräußerung gehaltenen Gruppen von Vermögenswerten und Schulden ist in Anmerkung 2
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen: Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Vergleichbare Verpflichtungen, insbesondere aus Zusagen nordamerikanischer Gruppengesellschaften zur Übernahme von Krankheitskosten und Lebensversicherungen pensionierter Mitarbeiter und von deren Angehörigen, werden als Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Sonstige Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn auf Grund eines Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer oder vergleichbare Einkommensteuern werden auf der Grundlage der erwarteten steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt. Sonstige zu veranlagende Steuern werden entsprechend berücksichtigt.
Für bestimmte Umweltschutzmaßnahmen und -risiken werden Rückstellungen gebildet, wenn auf Grund eines Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Durchführung von Maßnahmen besteht und die Maßnahmen nicht zur Aktivierung von Vermögenswerten führen. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen betreffen insbesondere Verpflichtungen für das Verfüllen von Bohrlöchern und die Beseitigung von Fördereinrichtungen nach Beendigung der Förderung im Segment Oil & Gas. Der Barwert der Verpflichtung erhöht gleichzeitig die Anschaffungskosten der betreffenden Anlage.
Rückstellungen für zu erwartende Abfindungszahlungen oder vergleichbare Personalaufwendungen sowie Abriss- oder Schließungskosten im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, wenn ein entsprechender Plan von der jeweiligen Geschäftsleitung beschlossen und kommuniziert wurde.
Rückstellungen für Dienstaltersgeldprämien und Jubiläumsgaben werden überwiegend nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für abgeschlossene Altersteilzeitverträge werden die zugesagten Aufstockungszahlungen in voller Höhe zurückgestellt und die während der passiven Phase der Altersteilzeit zu leistenden Lohn- und Gehaltszahlungen ratierlich angesammelt. Für Altersteilzeitverträge, die während der Laufzeit des tarifvertraglich vereinbarten Modells voraussichtlich abgeschlossen werden, sind die erwarteten Belastungen zurückgestellt.
Erläuterungen zu Rückstellungen für das BASF-Optionsprogramm unter Anmerkung 25
Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen ist abzuzinsen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Die Finanzierungskosten werden im übrigen Finanzergebnis erfasst.
Latente Steuerschulden: Für temporär abweichende Wertansätze zwischen IFRS- und Steuerbilanzen werden latente Steuerschulden angesetzt, soweit sich für die jeweilige Fiskaleinheit ein Überhang an passiven Unterschiedsbeträgen ergibt.
Latente Steuerschulden ergaben sich insbesondere aus der Neubewertung von Vermögenswerten zum Marktwert im Rahmen der Kaufpreisallokationen der letzten Jahre.
Ergebnis je Aktie: Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus dem Jahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter und der gewichteten Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. Zurückgekaufte Aktien gehen in die Bewertung zeitanteilig für den Zeitraum ein, in dem sie sich im Umlauf befunden haben.
Schätzungen oder Annahmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses
Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, der Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen die Bestimmung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, die Bemessung von Rückstellungen, den Wertansatz von Beteiligungen und von anderen Vermögenswerten oder Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.
Bei Unternehmenserwerben werden die übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist mit Annahmen verbunden. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf prognostizierten Cashflows. Die tatsächlichen Cashflows können von den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zu Grunde gelegten Cashflows signifikant abweichen. Bei der Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen werden externe unabhängige Gutachten erstellt. Die Bewertungen bei Unternehmenserwerben basieren auf Informationen, die zum Erwerbszeitpunkt verfügbar sind.
Sogenannte Impairment-Tests werden für Vermögenswerte durchgeführt, wenn bestimmte Ereignisse auf eine mögliche Wertminderung hinweisen. Beim Impairment-Test werden die fortgeführten Buchwerte der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag der Vermögenswerte verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert des Vermögenswerts. Zur Ermittlung des Nutzungswerts erfolgt die Schätzung und Diskontierung von Cashflows. Die Schätzung der Cashflows und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen über die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäfts und können von den tatsächlichen künftig eintretenden Entwicklungen abweichen. Sollte der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegen, so ist eine Wertminderung in Höhe der Differenz vorzunehmen.
Geschäfts- oder Firmenwerte sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen und einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Wenn eine verminderte Werthaltigkeit vorliegt, da das Reinvermögen einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Barwert der zukünftigen Einzahlungsüberschüsse übersteigt, wird eine Wertminderung auf den niedrigeren Wert vorgenommen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit sind langfristige Ertragsprognosen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Die geschätzten Cashflows basieren auf den aktuellen Planungen des Unternehmens für die nächsten drei Jahre. Sie stützen sich auf die Expertise des Managements der jeweiligen Geschäftseinheit und berücksichtigen die spezifischen Risiken angemessen. Für die über die Detailplanungsperiode hinausgehenden Cashflow-Prognosen werden je nach Geschäftseinheit und zahlungsmittelgenerierender Einheit Wachstumsraten von 0 bis 3 % zu Grunde gelegt. Als Zinssätze werden abhängig vom zu Grunde liegenden Geschäft und dem Land, in dem das Geschäft betrieben wird, entsprechende Nachsteuerzinssätze in einer Bandbreite von 6,7 bis 14,5 % verwendet.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe von Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen beruhen auf Erfahrungswerten, Planungen und Schätzungen. Hierbei wird auch der Zeitraum und die Verteilung der zukünftigen Mittelzuflüsse geschätzt.
Zu einer dauerhaften Wertminderung führende Entwicklungen, beispielsweise auf Grund einer reduzierten Profitabilität der jeweiligen Produkte, infolge geplanter Restrukturierungsmaßnahmen oder einer rückläufigen Konjunkturentwicklung, werden durch Wertminderungen berücksichtigt. Bei Entfallen der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen dürfen.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer unterliegen einem jährlichen Impairment-Test. Zudem wird ein Impairment-Test durchgeführt, wenn bestimmte Ereignisse (Triggering Events) auf eine Wertminderung hindeuten. Hierzu können beispielsweise Veränderungen in den Kundenbranchen, bei den verwendeten Technologien und der sonstigen geschäftsspezifischen Umstände gehören.
Abgrenzungsposten für latente Steueransprüche/-schulden: Die Realisierbarkeit latenter Steueransprüche hängt von künftigen steuerpflichtigen Ergebnissen der jeweiligen Gruppengesellschaft ab. Wenn Zweifel an der Realisierbarkeit der Verlustvorträge bestehen, werden im Einzelfall entsprechende Wertberichtigungen der latenten Steueransprüche vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche basiert auf unternehmensinternen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gruppengesellschaft.
Mehr dazu unter Anmerkung 8
Forderungen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Liegt eine Wertminderung vor, werden Forderungen und Ausleihungen erfolgswirksam wertberichtigt. Hinweise auf eine Wertminderung können beispielsweise das Bekanntwerden finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners und das Eintreten von Zahlungsverzug sein. Bei der Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden regionale und branchenspezifische Gegebenheiten berücksichtigt. Weiterhin wird auf externe Ratings und die Einschätzungen von Inkassounternehmen und Kreditversicherern zurückgegriffen, soweit solche verfügbar sind. Ein wesentlicher Teil des Forderungsbestands ist durch Kreditversicherungen gedeckt. Bankgarantien und Akkreditive werden in unwesentlichem Umfang genutzt. Es werden nur solche Forderungen wertberichtigt, die nicht durch eine Kreditversicherung oder durch andere Sicherheiten gedeckt sind. Forderungen, deren Versicherung einen Selbstbehalt vorsieht, werden maximal in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt. Bei Wertminderungen werden Erfahrungswerte zur Zahlungsfähigkeit der Kunden und zudem die Altersstruktur, die Überfälligkeit, vorhandene Versicherungen sowie kundenspezifische Risiken berücksichtigt. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam rückgängig gemacht. Die Zuschreibungen dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen.
Pensionsrückstellungen und Vermögenswerte aus überdeckten Pensionsplänen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Dabei werden unter anderem Annahmen zu folgenden Bewertungsparametern verwendet: künftige Entwicklung der Arbeitsentgelte und Renten, erwartete Wertentwicklung des Planvermögens von Pensionsfonds, Fluktuation der Beschäftigten, Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Die auf Basis dieser Annahmen ermittelten Verpflichtungen werden mit der Rendite erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen mit AA-Rating zum Bilanzstichtag abgezinst. Versicherungsmathematische Gewinne beziehungsweise Verluste werden ergebnisneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Sie entstehen durch die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Pensionsverpflichtungen und des Pensionsvermögens von den zu Jahresbeginn getroffenen Annahmen sowie durch die Aktualisierung der versicherungsmathematischen Annahmen.
Mehr zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Anmerkung 20
Sonstige Rückstellungen decken auch Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren ab. Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen getroffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen.
Mehr dazu unter Anmerkung 24
Daneben enthalten die sonstigen Rückstellungen auch erwartete Belastungen für die Sanierung kontaminierter Standorte, zur Rekultivierung von Deponien, zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen durch bestehende Produktions- oder Lagereinrichtungen und ähnliche Maßnahmen. Wird BASF als die einzige potenziell in Anspruch zu nehmende Partei identifiziert, deckt die Rückstellung die gesamte zu erwartende Belastung ab. Bei Standorten, die gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern betrieben werden, umfasst die gebildete Rückstellung lediglich den BASF zurechenbaren Anteil an der erwarteten Gesamtbelastung. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung basiert auf den verfügbaren technischen Daten des Standorts, den genutzten Technologien, den gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen.
Die Schätzung zukünftiger Kosten ist mit vielen Unsicherheiten behaftet. Sie betrifft besonders Sanierungsmaßnahmen, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind und die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen sind Annahmen hinsichtlich des zu verwendenden Zinssatzes zu treffen.
Noch nicht zu berücksichtigende IFRS und IFRIC
Die Auswirkungen der im Geschäftsjahr 2008 noch nicht in Kraft getretenen beziehungsweise von der Europäischen Union nicht anerkannten IFRS und IFRIC auf den Abschluss der BASF-Gruppe wurden geprüft:
- IFRS 8 „Operating Segments“ , der dem Management Approach folgt, ersetzt IAS 14 und den darin verfolgten Risk-and-Reward Approach. Dies führt zu einer Segmentierung entsprechend der internen Berichtsstruktur und Angabe der vom Management zur Beurteilung der Segmentperformance und Ressourcenallokation verwendeten Steuerungsgrößen. IFRS 8 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Da BASF bereits bisher die bei der externen Darstellung der Segmente verwendeten Größen auch für die interne Steuerung der operativen Einheiten verwendet, wird IFRS 8 zu keinen Auswirkungen auf den Abschluss der BASF-Gruppe führen.
- IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ wurde vom IASB zum 6. September 2007 überarbeitet herausgegeben. Ziel ist die Erleichterung der Analyse und des Vergleichs von Abschlüssen. Hierzu sind zusätzliche Angaben zum Eigenkapital zu veröffentlichen, wie zum Beispiel zur Ermittlung und Steuerung der Kapitalstruktur oder auch zu etwaigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung. Die überarbeitete Fassung des IAS 1 ist für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden und hat keine nennenswerten Auswirkungen auf BASF.
- IAS 23 „Borrowing costs“ veröffentlichte das IASB am 29. März 2007 in geänderter Form. Es besteht danach die Pflicht, direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnete Fremdkapitalkosten zu aktivieren. Gemäß dem Standard sind alle Fremdkapitalkosten anzusetzen, deren Aktivierungszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Da BASF diese Kosten bereits bisher im Rahmen eines Aktivierungswahlrechts ansetzt, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Abschluss der BASF-Gruppe.
- IFRIC 12 „Service Concession Arrangements“ konkretisiert die Bilanzierung von Dienstleistungsvereinbarungen bei Unternehmen, die im Auftrag einer Gebietskörperschaft öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung stellen. IFRIC 12 hat keine Bedeutung für BASF.
- Die überarbeiteten Fassungen von IFRS 3 „Business Combinations“ und IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ sehen bei der bilanziellen Behandlung von Minderheitenanteilen ein Wahlrecht zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen vor. Weiterhin sind Änderungen der Beteiligungsquote ohne Verlust der Beherrschung erfolgsneutral im Eigenkapital und mit Verlust der Beherrschung erfolgswirksam zu erfassen. Anschaffungsnebenkosten stellen künftig Aufwand dar. Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt in Berichtsperioden fällt, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. BASF wird die Änderungen berücksichtigen, sobald sie in Kraft treten beziehungsweise von der Europäischen Union anerkannt werden.
- IFRIC 15 „Agreements for the Construction of Real Estate“ regelt die Erfassung von Umsätzen und entsprechenden Aufwendungen für den Bau von Immobilien. IFRIC 15 hat keine Bedeutung für BASF.
- IFRIC 16 „Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation“ stellt klar, welche Fremdwährungsdifferenzen als abgesichertes Risiko bestimmt werden können, die aus dem Abweichen der funktionalen Währung des Konzerns von der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs entstehen. IFRIC 16 hat keine Auswirkungen auf BASF.
- IFRIC 17 „Distributions of Non-cash Assets to Owners“ stellt klar, dass der Bewertungsunterschied bei der Ausschüttung von Sachdividenden zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert ergebniswirksam zu erfassen ist, wenn diese Ausschüttung nicht unter Common Control stattfindet. Die Interpretation ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. IFRIC 17 hat keine Auswirkung auf BASF.
- IFRIC 18 „Transfers of Assets from Customers“ regelt Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden Vermögenswerte erhält, die das Unternehmen nutzen muss, um den Kunden an ein Versorgungsnetz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Interpretation wurde am 29. Januar 2009 vom IASB veröffentlicht und ist auf Vereinbarungen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 getroffen werden. Auswirkungen auf BASF werden derzeit untersucht.
- Die Änderungen des IAS 1 und IAS 32 „Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“ regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Finanzinstrumente mit Inhaberkündigungsrecht oder Finanzinstrumente mit Anspruch auf das anteilige Nettovermögen im Liquidationsfall nicht als Fremdkapital, sondern als Eigenkapital zu klassifizieren sind. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Abschluss der BASF.
- Sonstige Änderungen der Standards haben keine nennenswerten Auswirkungen auf BASF.






