Der Aufsichtsrat der BASF SE hat drei Ausschüsse gebildet, den Ausschuss für personelle Angelegenheiten des Vorstands und Kreditgewährungen gemäß § 89 Abs. 4 AktG (Personalausschuss), den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Dem Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Tätigkeit der Ausschüsse berichtet. Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Jürgen Strube als Vorsitzender, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Robert Oswald als stellvertretender Vorsitzender, Dr. Tessen von Heydebreck und Michael Vassiliadis an. Der Personalausschuss tagte im Berichtszeitraum fünf Mal. Er hat sich in seinen Sitzungen, teilweise gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands, insbesondere mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst und die Vergütung des Vorstands eingehend beraten. Ferner wurden die zu treffenden Entscheidungen des Aufsichtsrats hinsichtlich der Besetzung des Vorstands intensiv beraten und dem Aufsichtsratsplenum die entsprechenden Beschlussfassungen vorgeschlagen. Hierzu gehörte die Bestellung von Dr. Hans-Ulrich Engel zum Mitglied des Vorstands (bis zum 3. März 2011) und die Verlängerung des Mandats des Vorstandsmitglieds Dr. Martin Brudermüller (bis zur Hauptversammlung 2013). Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 4. März und 4. Juli 2008 die vom Personalausschuss vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst.
Dem Prüfungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Max Dietrich Kley, Ralf-Gerd Bastian, Franz Fehrenbach und Michael Vassiliadis an. Vorsitzender ist Max Dietrich Kley, der darüber hinaus als „Audit Committee Financial Expert“ benannt worden ist. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum viermal getagt. Kernpunkte seiner Tätigkeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2007 der BASF SE sowie die Erörterung der Quartals- und Halbjahresfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Weitere Schwerpunkte waren die Beratung des Vorstands in Rechnungslegungsfragen, die Erörterung und Festlegung der besonderen Schwerpunkte der Abschlussprüfung und die Regelung der Beziehungen zum Abschlussprüfer mit der Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung (Non-Audit Services) durch den Abschlussprüfer, der Vereinbarung des Prüfungshonorars und der Überwachung seiner Unabhängigkeit. Der Prüfungsausschuss hat sich zudem mit den Auswirkungen neuer Empfehlungen und Vorschriften auf die Arbeit des Prüfungsausschusses, insbesondere des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Überarbeitung vom 6. Juni 2008 und des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) befasst.
Dem Nominierungsausschuss gehören mit Prof. Dr. Jürgen Strube, Prof. Dr. François Diederich, Michael Diekmann, Franz Fehrenbach, Dr. Tessen von Heydebreck und Max Dietrich Kley ausschließlich von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder an. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für die Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses haben die Auswahl von Kandidaten für die anstehende Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung am 30. April 2009 beraten und am 2. März 2009 einen Kandidatenvorschlag beschlossen, der dem Aufsichtsrat am 3. März 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Er enthielt auch einen Vorschlag zur Wahl des zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Nominierungsausschusses als Wahlvorschlag an die Hauptversammlung beschlossen.






