Der Aufsichtsrat hat sich auch im Jahr 2008 wieder intensiv mit den von BASF praktizierten Corporate-Governance-Standards und den kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland befasst. Hierzu gehört vor allem der überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008, der in der Sitzung am 23. Oktober 2008 behandelt wurde. Insbesondere haben wir uns mit der Umsetzung der neuen Kodex-Empfehlungen zur Vorstandsvergütung befasst und entschieden, dass diesen Empfehlungen entsprochen werden soll.
In der Sitzung am 3. Dezember 2008 wurde ausführlich über das Vergütungssystem für den Vorstand berichtet und die wesentlichen Elemente der Vorstandsverträge erläutert. Darauf basierend und auf Vorschlag des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand und die wesentlichen Vertragselemente beschlossen. Der Aufsichtsrat wird diese regelmäßig einer Überprüfung unterziehen. Ein Bedarf zur Änderung des bestehenden Vergütungssystems besteht nach pflichtgemäßer Einschätzung des Aufsichtsrats nicht.
Ebenfalls in der Sitzung am 3. Dezember 2008 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG beschlossen sowie eine Effizienzprüfung und eine Unabhängigkeitseinschätzung vorgenommen. Die BASF entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 ohne Ausnahmen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist im Kapitel Entsprechenserklärung wiedergegeben und wird den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Den Vergütungsbericht mit der ausführlichen Erläuterung von Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat einschließlich der den Mitgliedern des Vorstands gemachten Versorgungszusagen finden Sie im Kapitel Vergütungsbericht.






