Von der BASF Aktiengesellschaft zur BASF SE
Seit dem 14. Januar 2008 besteht die BASF in der neuen europäischen Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft. Eine ganz wesentliche Zielsetzung der Umwandlung in die BASF SE war die Fortentwicklung der Corporate-Governance-Struktur der BASF. Die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder bei Beibehaltung der paritätischen Besetzung aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie die Europäisierung der Arbeitnehmerseite sind bedeutende Weichenstellungen für eine moderne und effiziente Unternehmensverfassung. Bewährte Strukturen, wie das duale Verwaltungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat, werden in der SE beibehalten.
Leitung und Überwachung in der BASF SE
Gesetzliche Grundlagen der Unternehmensverfassung der BASF SE sind im Wesentlichen die SE-Verordnung der Europäischen Union (SE-VO), das deutsche SE-Ausführungsgesetz und das deutsche Aktiengesetz. Trotz dieser neuen gesetzlichen Grundlagen bleiben die wesentlichen Bestandteile der bisherigen Unternehmensverfassung der BASF Aktiengesellschaft in der BASF SE unverändert: das duale Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat, die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer, die Mitverwaltungs- und Kontrollrechte der Aktionäre in der Hauptversammlung.
Leitung und Geschäftsführung durch den Vorstand
Im dualen Verwaltungssystem der BASF SE leitet der Vorstand das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die BASF SE bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand ist personell strikt vom Aufsichtsrat getrennt: Kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung der BASF-Gruppe fest und steuert und überwacht die Geschäftseinheiten der BASF-Gruppe durch Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, Allokation von Ressourcen und Managementkapazitäten, Begleitung und Entscheidung wesentlicher Einzelmaßnahmen und die Kontrolle der operativen Geschäftsführung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er verpflichtet sich dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Vorstands hat der Vorstandsvorsitzende dagegen nicht.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte in der Satzung der BASF SE festgelegte Geschäfte der Gesellschaft muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Dazu gehören der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen und die Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten, sofern der Erwerbs- oder Veräußerungspreis beziehungsweise der Emissionsbetrag im Einzelfall 3 % des im jeweils letzten festgestellten Konzernabschluss der BASF-Gruppe ausgewiesenen Eigenkapitals übersteigt.
Die Mitglieder des Vorstands und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind in den Organen der Gesellschaft aufgeführt. Die Vergütung des Vorstands wird ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D & O-Versicherung). Diese Versicherung sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor.






