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Letzte Aktualisierung: 12.03.2009
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Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät diesen bei der Leitung des Unternehmens. Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich dem Vorstand angehören, wodurch bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt ist.

Mit dem Rechtsformwechsel in eine SE sind wesentliche Veränderungen beim Aufsichtsrat eingetreten. Das deutsche Mitbestimmungsgesetz, die für die Aktiengesellschaft maßgebliche Rechtsgrundlage für Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, gilt für die SE nicht. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind vielmehr neben der SE-Verordnung die Satzung der BASF SE und die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der BASF SE (Beteiligungsvereinbarung), die am 15. November 2007 zwischen der Unternehmensleitung und den Vertretern der europäischen Arbeitnehmer der BASF-Gruppe abgeschlossen worden ist.
Die Satzung der BASF SE und die Beteiligungsvereinbarung sind im Internet veröffentlicht unter: basf.com/de/investor/cg

Der bis zum 14. Januar 2008 amtierende Aufsichtsrat der BASF Aktiengesellschaft bestand aus insgesamt 20 Mitgliedern, von denen jeweils 10 von der Hauptversammlung und 10 von den in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern der deutschen Gesellschaften der BASF-Gruppe gewählt wurden. Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht dagegen aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die anderen sechs Mitglieder werden vom BASF Europa Betriebsrat, der Vertretung der europäischen Arbeitnehmer der BASF-Gruppe, entsprechend den Vorgaben der Beteiligungsvereinbarung bestellt.
Die Mitglieder des bis zum 14. Januar 2008 bestehenden Aufsichtsrats der BASF Aktiengesellschaft sowie die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der BASF SE und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind unter Organe der Gesellschaft aufgeführt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt.

Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der bei der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der immer ein von den Aktionären gewähltes Aufsichtsratsmitglied sein muss. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat insgesamt drei Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Ausschuss für personelle Angelegenheiten und Kreditgewährungen (Personalausschuss), den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss.

Der Personalausschuss bereitet unter anderem die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor, entwickelt die Grundzüge der Vorstandsvergütung und legt auf der Basis der Beschlussfassung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Vorstandsbezüge und die sonstigen Bedingungen der Vorstandsverträge fest. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Jürgen Strube als Vorsitzender sowie die Aufsichtsratsmitglieder Robert Oswald, Dr. Tessen von Heydebreck und Michael Vassiliadis an.

Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und befasst sich mit der Risikoüberwachung und den internen Kontrollen der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss ist zudem für die Beziehungen zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zuständig: Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, vereinbart das Prüfungshonorar und legt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer fest. Mitglieder dieses Ausschusses sind Max Dietrich Kley, Ralf-Gerd Bastian, Franz Fehrenbach und Michael Vassiliadis. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Max Dietrich Kley.

Max Dietrich Kley verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist vom Aufsichtsrat als Audit Committee Financial Expert benannt worden.

Entsprechend der im Juli 2007 neu eingeführten Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat der BASF SE einen Nominierungsausschuss, der die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vorbereiten soll, eingesetzt. Dem Nominierungsausschuss gehören die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, also Prof. Dr. Jürgen Strube, Prof. Dr. François Diederich, Michael Diekmann, Franz Fehrenbach, Dr. Tessen von Heydebreck und Max Dietrich Kley, an.

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