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Entsprechenserklärung 2008

Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG
1. Den vom Bundesministerium der Justiz am 8. August 2008 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird entsprochen.

2. Den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2007 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 5. Dezember 2007 mit der folgenden Ausnahme entsprochen:

Die Struktur der Vorstandsvergütung wurde vom Personalausschuss beraten und regelmäßig überprüft (Abweichung von Kodex-Ziffer 4.2.2 Abs. 1).

Ludwigshafen, den 3. Dezember 2008

Der Aufsichtsrat
der BASF SE

Der Vorstand
der BASF SE