Service
Allgemeine
Informationen
Letzte Aktualisierung: 12.03.2009
Seite zurückSeitenendeSeite weiter
Bestandteil des geprüften Konzernabschlusses beziehungsweise Konzernlageberichts

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Darstellung der Vergütung des Aufsichtsrats enthält die nach deutschem Handelsrecht erforderlichen Angaben und richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzung festgelegt. Für den Aufsichtsrat der BASF Aktiengesellschaft war die Vergütung in § 12 der Satzung der BASF Aktiengesellschaft geregelt. Die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung wurden im Rahmen der Umwandlung der BASF Aktiengesellschaft in die BASF SE inhaltlich unverändert in den jetzigen § 14 der Satzung der BASF SE übernommen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine feste Vergütung von 60.000 € und eine erfolgsorientierte variable Vergütung für jeden vollen 0,01 €, um den das im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, ausgewiesene Ergebnis je Aktie der BASF-Gruppe das Mindestergebnis je Aktie übersteigt. Für das Geschäftsjahr 2008 beträgt das Mindestergebnis je Aktie 1,35 €. Die erfolgsorientierte variable Vergütung beträgt 800 € je vollen 0,01 € Ergebnis je Aktie bis zu einem Ergebnis je Aktie von 2,10 €, 600 € für jeden weiteren 0,01 € Ergebnis je Aktie bis zu einem Ergebnis je Aktie von 2,60 € und 400 € für jeden darüber hinausgehenden 0,01 €. Die erfolgsorientierte variable Vergütung ist begrenzt auf den Höchstbetrag von 120.000 €. Das Mindestergebnis je Aktie und die weiteren Schwellenwerte erhöhen sich für jedes folgende Geschäftsjahr um jeweils 0,05 €. Auf der Basis des im Konzernabschluss 2008 ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie von 3,13 € beträgt die erfolgsorientierte Vergütung für das Jahr 2008 111.200 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Vergütung eines ordentlichen Mitglieds.

Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss mit Ausnahme des Nominierungsausschusses angehören, erhalten hierfür eine weitere feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Für den Prüfungsausschuss beträgt die weitere feste Vergütung 25.000 €. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der weiteren festen Vergütung.

Die Gesellschaft leistet jedem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner Auslagen sowie der von ihm wegen seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft gewährt ferner den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld von 500 € und bezieht die Aufgabenwahrnehmung der Mitglieder des Aufsichtsrats in die Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (D & O-Versicherung) mit ein.

Vergütung des Aufsichtsrats der BASF Aktiengesellschaft

Mit Wirksamwerden des Formwechsels der BASF Aktiengesellschaft in die BASF SE am 14. Januar 2008 sind die Mandate der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der BASF Aktiengesellschaft beendet worden. Deshalb erhalten sie für ihre Tätigkeit im Jahr 2008 gemäß § 12 Ziffer 4 der Satzung der BASF Aktiengesellschaft zeitanteilig ein Zwölftel der oben beschriebenen Vergütung.

Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF Aktiengesellschaft (bis 14. Januar 2008) ergibt sich folgende Vergütung:

  Download (Download XLS xls, 22 kB)

Tausend €

Feste Vergütung

 

Erfolgsorientierte variable Vergütung

 

Vergütung für Ausschusstätigkeit

 

Gesamtvergütung

 

20081

2007

 

20081

2007

 

20081

2007

 

20081

2007

1

Für den Vergleich mit der Vergütung für 2007 ist die Vergütung für die Tätigkeit als Aufsichtsrat der BASF SE (nächste Tabelle) mitzuberücksichtigen

2

Vorsitzender des Personalausschusses

3

Mitglied des Personalausschusses

4

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

5

Mitglied des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. Jürgen Strube, Vorsitzender2

12,5

150

 

23,2

300

 

2,1

25

 

37,8

475

Robert Oswald,
stellv. Vorsitzender3

7,5

90

 

13,9

180

 

1

12,5

 

22,4

282,5

Ralf-Gerd Bastian

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Wolfgang Daniel

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Prof. Dr. François Diederich

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Michael Diekmann

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Dr. Tessen von Heydebreck3

5

60

 

9,3

120

 

1

12,5

 

15,3

192,5

Arthur Kelly

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Rolf Kleffmann

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Max Dietrich Kley4

5

60

 

9,3

120

 

4,2

50

 

18,5

230

Prof. Dr. Renate Köcher

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Eva Kraut

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Ulrich Küppers

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Konrad Manteuffel

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Hans Dieter Pötsch5

5

60

 

9,3

120

 

2,1

25

 

16,4

205

Prof. Dr. Hermann Scholl

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Ralf Sikorski

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Robert Studer

5

60

 

9,3

120

 

 

14,3

180

Michael Vassiliadis3,5

5

60

 

9,3

120

 

3,1

37,5

 

17,4

217,5

Dr. Friedrich Wirsing5

5

40

 

9,3

80

 

2,1

12,5

 

16,4

132,5

Dr. Karlheinz Messmer5
(bis 30.04.2007)

20

 

40

 

8,3

 

68,3

Summe:

110

1.320

 

204,5

2.640

 

15,6

183,3

 

330,1

4.143,3

Vergütung des Aufsichtsrats der BASF SE

Der neu konstituierte Aufsichtsrat der BASF SE ist mit Wirksamwerden des Formwechsels der BASF Aktiengesellschaft in die BASF SE am 14. Januar 2008 entstanden. Eine Vergütung für die Amtszeit der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2009 kann gemäß § 113 Abs. 2 des Aktiengesetzes nur durch die Hauptversammlung festgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, eine Vergütung entsprechend der Regelung in § 14 der Satzung der BASF SE zu gewähren. Um eine Doppelzahlung zu vermeiden, wird für Januar 2008 eine Vergütung nur für die in diesem Monat erstmals übernommenen Aufsichtsratsfunktionen gewährt. Danach würde sich folgende Vergütung ergeben:

  Download (Download XLS xls, 19 kB)

Tausend €

 

 

 

Feste Vergütung

Erfolgsorientierte variable Vergütung

Vergütung für Ausschuss-
tätigkeit

Gesamt-
vergütung

1

Vorsitzender des Personalausschusses

2

Mitglied des Personalausschusses

3

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

4

Mitglied des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. Jürgen Strube, Vorsitzender1

137,5

254,8

22,9

415,2

Michael Diekmann, stellv. Vorsitzender

85

157,5

242,5

Robert Oswald, stellv. Vorsitzender2

82,5

152,9

11,5

246,9

Ralf-Gerd Bastian4

55

101,9

25

181,9

Wolfgang Daniel

55

101,9

156,9

Prof. Dr. François Diederich

55

101,9

156,9

Franz Fehrenbach4

60

111,2

25

196,2

Dr. Tessen von Heydebreck2

55

101,9

11,5

168,4

Max Dietrich Kley3

55

101,9

45,8

202,7

Ulrich Küppers (bis 30.05.2008)

20

37,1

57,1

Denise Schellemans

60

111,2

171,2

Ralf Sikorski (ab 31.05.2008)

40

74,1

114,1

Michael Vassiliadis2,4

55

101,9

34,4

191,3

Summe

815

1.510,2

176,1

2.501,3

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung am 30. April 2009 beträgt die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft einschließlich des Sitzungsgeldes für die Tätigkeit im Jahr 2008 2,9 Millionen € (2007: 4,2 Millionen €).

Die Aufsichtsrats- und die Ausschussvergütungen werden fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den für die Bemessung der variablen Vergütung maßgeblichen Konzernabschluss entgegennimmt. Die Vergütungen für das Jahr 2008 werden dementsprechend nach der Hauptversammlung am 30. April 2009 gezahlt.

Im Jahr 2008 hat die Gesellschaft dem Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Diederich auf Grund eines mit Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen Beratungsvertrags auf dem Gebiet der chemischen Forschung Vergütungen in Höhe von insgesamt rund 24.200 € (2007: rund 23.400 €) zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagenersatz gezahlt.

Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2008 keine weiteren Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.
Mehr zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat im Kapitel Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Seite zurückzum SeitenanfangSeite weiter