Im Rahmen der den Mitgliedern des Vorstands erteilten Versorgungszusagen werden jährliche Rentenbausteine angesammelt. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für andere Mitarbeitergruppen zu Grunde liegt. Ziel dieser Systematik ist es, sowohl dem Unternehmenserfolg als auch dem Karriereverlauf des jeweiligen Vorstandsmitglieds einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der erreichbaren Versorgungsleistung einzuräumen.
Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Prozentsatz (Versorgungsfaktor) von 35 %. Der hieraus resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (6 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit (Heubeck-Richttafeln 1998) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (1,5 % pro Jahr) in eine lebenslange Rente umgerechnet. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der variable Teil des Rentenbausteins ist von der Gesamtkapitalrendite des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig. Als Basis wird eine Gesamtkapitalrendite von 12 % zu Grunde gelegt, bei deren Erreichen der variable Teil des Rentenbausteins dem fixen Teil entspricht. Davon ausgehend entwickelt sich die Höhe des variablen Teils des Rentenbausteins zwischen 10 und 14 % Gesamtkapitalrendite linear. Der fixe und der variable Teil ergeben zusammen den für das entsprechende Geschäftsjahr erworbenen Rentenbaustein. Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder auf Grund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden entsprechend der Veränderung des „Verbraucherpreisindex für Deutschland“, mindestens aber um 1 % pro Jahr, angepasst.
Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt.
Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Kosten für die im Jahr 2008 erworbenen Versorgungsansprüche (Service Cost) betragen für Dr. Jürgen Hambrecht 333 Tausend € (2007: 507 Tausend €), für Dr. h.c. Eggert Voscherau 43 Tausend € (2007: 108 Tausend €), für Dr. Harald Schwager 556 Tausend € (2007: –), für Dr. Kurt Bock 546 Tausend € (2007: 633 Tausend €), für Dr. John Feldmann 571 Tausend € (2007: 658 Tausend €), für Dr. Hans-Ulrich Engel 448 Tausend € (2007: –), für Dr. Andreas Kreimeyer 558 Tausend € (2007: 652 Tausend €), für Dr. Stefan Marcinowski 559 Tausend € (2007: 621 Tausend €), für Dr. Martin Brudermüller 555 Tausend € (2007: 638 Tausend €) und für Peter Oakley 117 Tausend € (2007: 577 Tausend €). In diesen Beträgen sind auch die Kosten für die aus einer etwaigen Gehaltsumwandlung resultierenden Versorgungsansprüche enthalten.
Wie bei den Versorgungszusagen der Oberen Führungskräfte, wurden auch bei den Versorgungszusagen der Mitglieder des Vorstands im Jahr 2008 die Grundlagen für die Berechnung der zukünftigen jährlichen Rentenbausteine angepasst. Für Rentenbausteine, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, gelten danach ein aktualisierter Rechnungszins von 5 % (bisher 6 %) und eine aktualisierte Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit (Heubeck-Richttafeln 2005G; bisher Heubeck-Richttafeln 1998). Für neue Vorstandsmitglieder sowie bei Mandatsverlängerungen ab 1. Januar 2009 gilt außerdem ein Versorgungsfaktor von 32 % (bisher 35 %). Im Übrigen bleibt die oben beschriebene Systematik zur Berechnung der Rentenbausteine unverändert.






