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Letzte Aktualisierung: 12.03.2009
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Bestandteil des geprüften Konzernabschlusses beziehungsweise Konzernlageberichts

Sicherheit bei Zulieferern und Dienstleistern

Unsere Richtlinien für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gelten auch für Mitarbeiter anderer Firmen, die an unseren Standorten arbeiten. BASF-Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen, die mehrheitlich zur BASF gehören, verpflichten sich außerdem, die Leistungen von Partnerfirmen (Kontraktoren) zu bewerten. Wir erwarten, dass Zulieferer und Dienstleister unseren globalen Richtlinien folgen und ihre Einhaltung kontrollieren. Stellen wir Mängel fest, helfen wir ihnen dabei, sie zu beseitigen.

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