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Letzte Aktualisierung: 11.03.2010
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Bestandteil des geprüften Konzernabschlusses beziehungsweise Konzernlageberichts

8 – Steueraufwand

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Millionen €

2009

2008

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer

207

377

Ausländische Ertragsteuern

1.381

2.781

Steuern für Vorjahre

–31

–208

Laufender Aufwand für Ertragsteuern

1.557

2.950

Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (–)

–133

–279

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1.424

2.671

davon Ertragsteuern für Ölförderung

1.033

2.206

Sonstige Steuern sowie Umsatz- und andere Verbrauchsteuern

238

269

Steueraufwand

1.662

2.940

Das Ergebnis vor Ertragsteuern teilt sich auf das In- und Ausland wie folgt auf:

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Millionen €

2009

2008

Deutschland

535

1.870

Ausländische Betriebsstätten deutscher Gesellschaften zur Ölförderung

1.115

2.389

Ausland

1.429

1.717

 

3.079

5.976

In Deutschland wird auf ausgeschüttete und auf einbehaltene Gewinne einheitlich eine Körperschaftsteuer von 15,0 % (bis 2007: 25,0 %) und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von der Kommune, in der das Unternehmen ansässig ist. Für das Jahr 2009 ergab sich ein gewichteter Durchschnittssatz von unverändert 12,7 %. Der von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielte Gewinn wird mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Sätzen versteuert.

Für die Berechnung der latenten Steuern im Konzernabschluss sind latente Steueransprüche und -schulden anhand der Steuersätze zu bewerten, welche für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.

Bei deutschen Gruppengesellschaften wurden die latenten Steuern einheitlich mit 29,0 % berechnet.

Bei ausländischen Gruppengesellschaften wurden die latenten Steuern mit den im jeweiligen Sitzland maßgeblichen Steuersätzen von durchschnittlich 26,3 % im Jahr 2009 und 26,6 % im Jahr 2008 ermittelt.

Ertragsteuern für die Ölförderung ausländischer Betriebsstätten können bis zur Höhe der auf diese ausländischen Einkommensteile entfallenden deutschen Körperschaftsteuer angerechnet werden. Der nicht anrechenbare Betrag wird in der folgenden Tabelle gesondert ausgewiesen. Die Berechnung der ausgewiesenen nicht anrechenbaren ausländischen Ertragsteuern für die Ölförderung von 870 Millionen € basiert auf dem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %.

In den sonstigen Steuern waren Grundsteuer und andere vergleichbare Steuern von 103 Millionen € im Jahr 2009 und 80 Millionen € im Jahr 2008 enthalten. Sie sind den betrieblichen Funktionskosten zugeordnet.

Aus der Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge resultierte ein Ertrag in Höhe von 22 Millionen € im Jahr 2009. Im Vorjahr war hierdurch ein Aufwand von 34 Millionen € entstanden.

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Überleitungsrechnung auf den effektiven Steueraufwand und die Steuerquote

 

 

2009

 

2008

 

Millionen €

%

 

Millionen €

%

1

Nicht zahlungswirksamer Ertrag aus der Absenkung der Körperschaftsteuer, hauptsächlich in der Russischen Föderation

Erwartete Körperschaftsteuer nach der Tarifbelastung in Deutschland (15 %)

462

15,0

 

896

15,0

Solidaritätszuschlag

4

0,1

 

9

0,1

Gewerbeertragsteuer

119

3,9

 

202

3,4

Einfluss abweichender Steuersätze für Einkommen ausländischer Gruppengesellschaften

146

4,7

 

200

3,3

Steuerfreie Erträge

–90

–2,9

 

–142

–2,4

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

75

2,4

 

135

2,3

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
(Nach-Steuer-Ergebnis)

–9

–0,3

 

10

0,2

Steuern für Vorjahre

–31

–1,0

 

–208

–3,5

Nicht anrechenbare ausländische Ertragsteuern für die Ölförderung

870

28,2

 

1.851

31,0

Latente Steuerschulden für geplante Ausschüttungen von Gruppengesellschaften

–19

–0,6

 

–50

–0,8

Anpassung der latenten Steuerschulden auf Grund von Steuersatzänderungen

 

–61 1

–1,0

Sonstiges

–103

–3,3

 

–171

–2,9

Effektive Ertragsteuern/Steuerquote

1.424

46,2

 

2.671

44,7

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Abgrenzungsposten für latente Steuern (Millionen €)

 

 

 

 

Latente Steueransprüche

 

Latente Steuerschulden

 

2009

2008

 

2009

2008

Immaterielle Vermögenswerte

88

37

 

1.405

1.448

Sachanlagen

245

191

 

1.743

1.534

Finanzanlagen

9

18

 

86

66

Vorräte und Forderungen

256

276

 

433

776

Pensionsrückstellungen

902

698

 

368

258

Übrige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

622

541

 

52

110

Steuerliche Verlustvorträge

927

928

 

Sonstiges

260

499

 

133

81

Saldierungen

–2.127

–2.106

 

–2.127

–2.106

Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche

–140

–152

 

davon auf steuerliche Verlustvorträge

–90

–112

 

Gesamt

1.042

930

 

2.093

2.167

davon kurzfristig

367

305

 

314

247

Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus temporären Abweichungen zwischen steuerbilanziellen Wertansätzen und den gemäß IFRS bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Durch die Neubewertung aller Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Akquisitionen gemäß IFRS 3 bestehen wesentliche Abweichungen zwischen den anzusetzenden Zeitwerten und den Werten in der Steuerbilanz, die hauptsächlich zur Bilanzierung von latenten Steuerschulden führen.

Latente Steueransprüche wurden mit latenten Steuerschulden derselben Fristigkeit saldiert, sofern diese sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften in Höhe von 6.561 Millionen € im Jahr 2009 sowie 6.305 Millionen € im Jahr 2008 wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da diese Gewinne bei Ausschüttung keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen oder auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen.

Die steuerlichen Verlustvorträge teilen sich regional wie folgt auf:

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Steuerliche Verlustvorträge (Millionen €)

 

 

2009

2008

Deutschland

14

8

Ausland

3.161

2.507

 

3.175

2.515

Steuerliche Verluste können in Deutschland auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Im Ausland bestehen Verlustvorträge vor allem in der Region Nordamerika. Sie verfallen dort erst ab dem Jahr 2020. Für steuerliche Verlustvorträge von 74 Millionen € wurden Wertberichtigungen aufgelöst. Im Vorjahr wurden auf Verlustvorträge von 361 Millionen € Wertberichtigungen gebildet.

Steuerschulden umfassen Steuerverbindlichkeiten und kurzfristige Steuerrückstellungen. Steuerverbindlichkeiten betreffen überwiegend veranlagte Ertragsteuern und sonstige Steuern. Steuerrückstellungen umfassen noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres und für Vorjahre.

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Steuerschulden (Millionen €)

 

 

2009

2008

Steuerrückstellungen

431

257

Steuerverbindlichkeiten

572

603

 

1.003

860

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