Angewendete Rechnungslegungsstandards: Der Konzernabschluss der BASF SE wurde zum 31. Dezember 2009 nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gemäß § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzend anzuwendenden Regelungen aufgestellt. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften sind zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2009 verbindlichen IFRS und Verlautbarungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden angewendet.
IFRS, die bisher nicht durch die Europäische Union anerkannt wurden, haben keine Auswirkungen auf den BASF-Konzernabschluss.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Jahres 2008. Hiervon ausgenommen sind Änderungen, die sich durch die verpflichtende Anwendung neuer beziehungsweise überarbeiteter Rechnungslegungsstandards ergeben haben. Im Jahr 2009 ergaben sich diesbezüglich keine wesentlichen Änderungen.
Dieser Abschluss wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung am 23. Februar 2010 aufgestellt, zur Veröffentlichung freigegeben und durch den Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat für die Sitzung am 4. März 2010 zur Billigung vorgelegt.
Konsolidierungskreis: In den Konzernabschluss werden neben der BASF SE mit Sitz in Ludwigshafen alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen. BASF kontrolliert diese Unternehmen beziehungsweise verfügt direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte.
Die wesentlichen gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilmäßig konsolidiert.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Als assoziiert gelten Unternehmen, bei denen unser Kapitalanteil mindestens 20 % beträgt sowie ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann.
Konsolidierungsmethoden: Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den hier beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden die wesentlichen Bewertungsabweichungen angepasst.
Innenbeziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden voll, bei Gemeinschaftsunternehmen anteilig eliminiert. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden wesentliche Zwischenergebnisse eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode (Purchase Method). Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte, Schulden und zusätzlich zu aktivierende immaterielle Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteilig erworbenen neu bewerteten Eigenkapital aufgerechnet. Hierbei entstehende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und nur bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben.
Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung: Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Die Umrechnung in die Berichtswährung erfolgt gemäß Stichtagskursmethode: Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, die Aufwendungen und Erträge zu Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet und im Jahreslauf kumuliert. Die Differenz zwischen dem zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird in den sonstigen Eigenkapitalposten (Translationsanpassung) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und erst bei Abgang einer Gesellschaft ergebniswirksam berücksichtigt.
Bei einigen Gesellschaften außerhalb des Euro- oder US-Dollar-Raumes bildet der Euro beziehungsweise der US-Dollar die funktionale Währung.
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Ausgewählte Wechselkurse |
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Stichtagskurse |
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Durchschnittskurse | ||
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1 € entspricht |
31.12.2009 |
31.12.2008 |
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2009 |
2008 |
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USA (USD) |
1,44 |
1,39 |
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1,39 |
1,47 |
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Mexiko (MXN) |
18,92 |
19,23 |
|
18,80 |
16,29 |
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Großbritannien (GBP) |
0,89 |
0,95 |
|
0,89 |
0,80 |
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Brasilien (BRL) |
2,51 |
3,24 |
|
2,77 |
2,67 |
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Argentinien (ARS) |
5,46 |
4,79 |
|
5,21 |
4,64 |
|
China (CNY) |
9,84 |
9,50 |
|
9,53 |
10,22 |
|
Japan (JPY) |
133,16 |
126,14 |
|
130,34 |
152,46 |
|
Südkorea (KRW) |
1.666,97 |
1.839,13 |
|
1.772,90 |
1.606,16 |
|
Malaysia (MYR) |
4,93 |
4,80 |
|
4,91 |
4,89 |
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Russische Föderation (RUB) |
43,15 |
41,28 |
|
44,14 |
36,42 |

