Seit 2005 sind mehrere Sammelklagen, unter anderem gegen die BASF SE und die BASF Corporation, bei US-Gerichten eingereicht worden, in denen die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften durch angebliche unzulässige Preisabsprachen beim Vertrieb von TDI, MDI und Polyetherolen behauptet wird. BASF verteidigt sich gegen diese Klagen. Das US-Justizministerium hat Ende 2007 ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts unzulässiger Preisabsprachen eingestellt.
BASF Corporation, Bayer Corporation und Bayer CropScience Corporation sind in den USA von mehreren Klägern auf Zahlung von Schadenersatz wegen behaupteter Preisabsprachen beim Vertrieb der Termitizide Premise® (Bayer) und Termidor® (BASF) in den USA verklagt worden. Die Kläger machen geltend, dass BASF und Bayer in ungesetzlicher Weise Wiederverkaufspreise ihrer Vertreiber festgesetzt hätten, wodurch die Kläger, die gewerbliche Termitenbekämpfer sind, überhöhte Preise für diese Produkte gezahlt hätten. Die Kläger verlangen dreifachen Schadenersatz in Höhe von 600 Millionen US$. BASF ist der Auffassung, dass die Verpreisung rechtmäßig war, da der Vertrieb auf Grundlage von Vertreterverträgen stattfand und nicht durch selbständige Vertreiber und die Klagen daher unbegründet sind. Das Gericht hat die Klage am 13. Juli 2007 abgewiesen. Die Kläger haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Das Berufungsgericht hat das Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Klageverfahren ist damit abgeschlossen.
Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften Beklagte beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren und behördlichen Verfahren. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstandes keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der BASF.

