Der Aufsichtsrat der BASF SE hat drei Ausschüsse gebildet, den Ausschuss für personelle Angelegenheiten des Vorstands und Kreditgewährungen gemäß § 89 Abs. 4 AktG (Personalausschuss), den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss. Dem Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Tätigkeit der Ausschüsse berichtet.
Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. h.c. Eggert Voscherau (seit dem 30. April 2009) als Vorsitzender, die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Diekmann (seit dem 30. April 2009) und Robert Oswald sowie das Aufsichtsratsmitglied Michael Vassiliadis an. Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2009 gehörten außerdem der bis dahin amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Jürgen Strube und Dr. Tessen von Heydebreck dem Personalausschuss an. Der Personalausschuss tagte im Berichtszeitraum dreimal. Er hat sich in seinen Sitzungen, teilweise gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands, insbesondere mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst sowie die Vergütung des Vorstands und die Inhalte des Anstellungsvertrags für die Mitglieder des Vorstands eingehend beraten. Nach der Verabschiedung des Vorstandsvergütungsgesetzes und in Vorbereitung der danach vom Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen zur Vergütung des Vorstands und zu den Vorstandsverträgen hat der Personalausschuss die Ausgestaltung des Vergütungssystems einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und das bestehende System weiterentwickelt. Besondere Ziele waren dabei die Verstärkung der langfristig wirkenden Erfolgskomponente und die noch stärkere Leistungsorientierung der Vorstandsvergütung der BASF. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag hat der Personalausschuss dem Aufsichtsrat vorgelegt. Ferner wurden die zu treffenden Entscheidungen des Aufsichtsrats hinsichtlich der Besetzung des Vorstands intensiv beraten und dem Aufsichtsratsplenum die entsprechenden Beschlussfassungen vorgeschlagen. Dies betraf im Jahr 2009 allein die Verlängerung des Mandats des Vorstandsmitglieds Dr. John Feldmann (bis zur Hauptversammlung 2011). Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 11. Juli und 22. Oktober 2009 die vom Personalausschuss vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst.
Dem Prüfungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Max Dietrich Kley, Ralf Gerd Bastian, Franz Fehrenbach und Michael Vassiliadis an. Vorsitzender ist Max Dietrich Kley, der darüber hinaus als „Audit Committee Financial Expert“ benannt worden ist. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünfmal getagt. Kernpunkte seiner Tätigkeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2008 der BASF SE sowie die Erörterung der Quartals- und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Weitere Schwerpunkte waren die Beratung des Vorstands in Rechnungslegungsfragen, die Erörterung und Festlegung der besonderen Schwerpunkte der Abschlussprüfung und die Regelung der Beziehungen zum Abschlussprüfer mit der Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung (Non-Audit Services) durch den Abschlussprüfer, der Vereinbarung des Prüfungshonorars und der Überwachung seiner Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 dem Prüfungsausschuss in Erweiterung seiner bisherigen Aufgaben zusätzlich die Überwachung des internen Kontrollsystems sowie der internen Revision übertragen. Dem Prüfungsausschuss sind damit sämtliche in § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG genannten sowie die weiteren in Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 aufgeführten Aufgabenfelder eines Prüfungsausschusses zugewiesen. Der Prüfungsausschuss hat sich in einer Sitzung nach einem Bericht des Chief Compliance Officer intensiv mit dem Thema Compliance in der BASF-Gruppe befasst. In der Sitzung am 10. Dezember 2009 hat der Leiter der Konzernrevision über die Prüfungen der internen Revision und deren wesentliche Ergebnisse berichtet.
Dem Nominierungsausschuss gehören mit Dr. h.c. Eggert Voscherau (seit 30. April 2009), Prof. Dr. François Diederich, Michael Diekmann, Franz Fehrenbach, Stephen K. Green (seit 30. April 2009) und Max Dietrich Kley ausschließlich die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder an. Bis zur Hauptversammlung am 30. April 2009 waren außerdem der bis dahin amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Jürgen Strube sowie Dr. Tessen von Heydebreck Mitglieder des Nominierungsausschusses. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für die Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses haben die Auswahl von Kandidaten für die turnusmäßige Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung am 30. April 2009 beraten und am 2. März 2009 einen Kandidatenvorschlag beschlossen, der dem Aufsichtsrat am 3. März 2009 zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Er enthielt den Vorschlag, Herrn Dr. h.c. Eggert Voscherau im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Nominierungsausschusses als Wahlvorschlag an die Hauptversammlung am 30. April 2009 beschlossen.

