Der Aufsichtsrat hat sich auch im Jahr 2009 intensiv mit den von BASF praktizierten Corporate Governance Standards und den kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland befasst. Hierzu gehört vor allem der überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die in den Sitzungen am 10. Juli und 22. Oktober 2009 behandelt wurden. Insbesondere haben wir uns mit den neuen Kodex-Empfehlungen befasst und entschieden, dass ihnen entsprochen werden soll.
In der Sitzung am 11. Dezember 2009 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand gemäß § 161 AktG beschlossen sowie eine Effizienzprüfung und eine Unabhängigkeitseinschätzung vorgenommen. Die BASF entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 ohne Ausnahmen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist im Kapitel Entsprechenserklärung wiedergegeben und wird den Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Den Vergütungsbericht mit der ausführlichen Erläuterung von Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat einschließlich der den Mitgliedern des Vorstands gemachten Versorgungszusagen finden Sie im Kapitel Vergütungsbericht.

