Der Aufsichtsrat der BASF SE hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands regelmäßig überwacht und in diesem Rahmen die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft und wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Hierzu hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand in sieben Sitzungen ausführlich durch schriftliche und mündliche Berichte über die Geschäftspolitik, die Geschäftslage und -entwicklung, die Rentabilität sowie die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Beteiligungsgesellschaften sowie über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens und der einzelnen Arbeitsgebiete mit dem Vorstand erörtert. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen ließ sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig vom Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets frühzeitig eingebunden. Sofern zu Einzelmaßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, Entscheidungen des Aufsichtsrats erforderlich waren, haben wir darüber Beschluss gefasst.
Die von den Aktionären und von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Sitzungen in getrennten Vorbesprechungen vorbereitet. An allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Jahr 2009 haben jeweils sämtliche Mitglieder teilgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit lag im Jahr 2009 bei der Frage der aktuellen Geschäftslage der BASF-Gruppe, die im gesamten Geschäftsjahr durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise geprägt war. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat Anfang Februar 2009 eine außerplanmäßige Aufsichtsratssitzung abgehalten, um sich vom Vorstand zeitnah über die neuesten Entwicklungen berichten zu lassen und mit diesem die daraus abzuleitenden Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu diskutieren.
In allen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten der BASF-Gruppe durch Akquisitionen, Devestitionen und Investitionsprojekte auseinandergesetzt und den Vorstand in diesen für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Fragen beraten. Ein herausragendes Thema war dabei die Integration der durch das erfolgreiche Übernahmeangebot erworbenen Geschäfte der Ciba. Darüber haben wir uns auch vom verantwortlichen Leiter des Integrationsteams berichten lassen. Mehrfach haben wir uns über den Stand des in der Wintershall gebündelten Gasgeschäfts informiert und wichtige Teilprojekte wie die Nord-Stream-Gasleitung durch die Ostsee und die weitere Entwicklung dieses kapitalintensiven Geschäftsfeldes diskutiert. In der Sitzung am 10. Juli 2009 haben wir uns erneut mit dem Wachstumscluster Biotechnologie beschäftigt und dabei einen besonderen Scherpunkt auf das Teilgebiet Grüne Gentechnik gelegt. Der Aufsichtsrat hat dabei mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass durch das zögerliche Verhalten der verantwortlichen Instanzen in der Europäischen Union und in Deutschland vielversprechende Innovationen mit großem gesellschaftlichem Wert und wirtschaftlichem Potential behindert werden. In der Sitzung am 22. Oktober 2009 haben wir uns mit dem Thema Risikomanagement in der BASF befasst und uns über die Organisation, die Arbeitsweise und wesentliche Feststellungen des Risikomanagements berichten lassen. Weiteres wichtiges Thema der Aufsichtsratssitzung am 22. Oktober 2009 war die Umsetzung des Vorstandsvergütungsgesetzes. Auf der Grundlage der Vorschläge des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat das für das Jahr 2009 vereinbarte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder bestätigt und das ab dem Jahr 2010 anzuwendende Vergütungssystem und die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder beschlossen. Die bestehenden Vorstandsverträge sind im Einvernehmen mit den Vorstandsmitgliedern mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 angepasst worden. Der Aufsichtsrat hat weiter beschlossen, das neue an das Vorstandsvergütungsgesetz angepasste Vergütungssystem der Hauptversammlung 2010 zur Billigung vorzulegen. In der Sitzung am 11. Dezember 2009 haben wir die operative Planung und die Finanzplanung des Vorstands für das Jahr 2010 diskutiert und genehmigt sowie den Vorstand unter bestimmten Voraussetzungen zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln ermächtigt.

