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Letzte Aktualisierung: 11.03.2010
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Aktien von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der BASF SE und darauf bezogene Optionen oder sonstige Derivate, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der BASF SE und sich darauf beziehender Finanzinstrumente aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat (meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz)

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie bestimmte Angehörige sind nach §15a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von BASF-Aktien und anderer darauf bezogener Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Gesellschaft mitzuteilen, sofern die Wertgrenze von 5.000 € innerhalb des Kalenderjahres überschritten wird.

Im Jahr 2009 sind von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat und deren meldepflichtigen Angehörigen insgesamt drei meldepflichtige Erwerbsgeschäfte mit Stückzahlen zwischen 150 und 230 BASF-Aktien mitgeteilt worden. Der Preis pro Stück lag zwischen 28,28 € und 44,65 CHF. Das Volumen der einzelnen Geschäfte lag zwischen 4.242,00 € und 20.092,50 CHF.

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