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Letzte Aktualisierung: 11.03.2010
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Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät diesen bei der Leitung des Unternehmens. Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich dem Vorstand angehören, wodurch bereits strukturell ein hohes Maß an Unabhängigkeit bei der Überwachung des Vorstands sichergestellt ist.

Mit dem Rechtsformwechsel in eine SE sind wesentliche Veränderungen beim Aufsichtsrat eingetreten. Das deutsche Mitbestimmungsgesetz, die für die Aktiengesellschaft maßgebliche Rechtsgrundlage für Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, gilt für die SE nicht. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind vielmehr neben der SE-Verordnung die Satzung der BASF SE und die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der BASF SE (Beteiligungsvereinbarung), die am 15. November 2007 zwischen der Unternehmensleitung und den Vertretern der europäischen Arbeitnehmer der BASF-Gruppe abgeschlossen worden ist.

Der Aufsichtsrat der BASF SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die anderen sechs Mitglieder werden vom BASF Europa Betriebsrat, der Vertretung der europäischen Arbeitnehmer der BASF-Gruppe, entsprechend den Vorgaben der Beteiligungsvereinbarung bestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der BASF SE und die von ihnen wahrgenommenen Mandate in Aufsichtsorganen anderer Gesellschaften sind unter Organe der Gesellschaft aufgeführt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt.

Der Aufsichtsrat trifft seine Entscheidungen durch Beschlüsse, die mit einfacher Mehrheit der bei der Abstimmung teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder gefasst werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, der immer ein von den Aktionären gewähltes Aufsichtsratsmitglied sein muss. Dieses Beschlussverfahren gilt auch für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat insgesamt drei Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss.

Der Personalausschuss bereitet unter anderem die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor und behandelt die mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließenden Anstellungsverträge. Außerdem bereitet er die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Festsetzung der Vorstandsvergütung sowie die Überprüfung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Höhe der Vorstandsvergütung vor. Dem Ausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. h.c. Eggert Voscherau als Vorsitzender, die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Diekmann und Robert Oswald sowie Michael Vassiliadis an.

Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses vor und erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Darüber hinaus befasst er sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie mit Fragen der Compliance. Der Prüfungsausschuss ist zudem für die Beziehungen zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zuständig: Er bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, vereinbart das Prüfungshonorar und legt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer fest. Mitglieder dieses Ausschusses sind Max Dietrich Kley als Vorsitzender, Ralf-Gerd Bastian, Franz Fehrenbach und Michael Vassiliadis.

Max Dietrich Kley verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren; er war bis April 2003 Mitglied des Vorstands der BASF Aktiengesellschaft.

Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat der BASF SE einen Nominierungsauschuss eingesetzt, der die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vorbereiten soll. Dem Nominierungsausschuss gehören die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats an, also Dr. h.c. Eggert Voscherau, Prof. Dr. François Diederich, Michael Diekmann, Franz Fehrenbach, Stephen K. Green und Max Dietrich Kley.

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