Vorstand und Aufsichtsrat der BASF SE erklären gemäß § 161 AktG
1. Den vom Bundesministerium der Justiz am 8. August 2008 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2008 entsprochen.
2. Den vom Bundesministerium der Justiz am 5. August 2009 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird entsprochen.
Ludwigshafen, den 11. Dezember 2009
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