Im Rahmen der den Mitgliedern des Vorstands erteilten Versorgungszusagen werden jährliche Rentenbausteine angesammelt. Dabei entspricht die Systematik zur Bestimmung der Höhe der Versorgungsleistungen grundsätzlich derjenigen, die auch den Versorgungszusagen für andere Mitarbeitergruppen zu Grunde liegt. Ziel dieser Systematik ist es, sowohl dem Unternehmenserfolg als auch dem Karriereverlauf des jeweiligen Vorstandsmitglieds einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der erreichbaren Versorgungsleistung einzuräumen.
Der im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwerbende Pensionsanspruch (Rentenbaustein) setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Der fixe Teil ergibt sich durch Multiplikation der jährlichen Festvergütung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Prozentsatz (Versorgungsfaktor) von 35 %. Der hieraus resultierende Betrag wird mittels versicherungsmathematischer Faktoren verrentet, also unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses (5 %), einer Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit (Heubeck-Richttafeln 2005G) sowie einer angenommenen Rentenanpassung (1,5 % pro Jahr) in eine lebenslange Rente umgerechnet. Ab Eintritt des Versorgungsfalls wird diese Rente gezahlt. Der variable Teil des Rentenbausteins ist von der Gesamtkapitalrendite des jeweiligen Geschäftsjahres abhängig. Als Basis wird eine Gesamtkapitalrendite von 12 % zu Grunde gelegt, bei deren Erreichen der variable Teil des Rentenbausteins dem fixen Teil entspricht. Davon ausgehend entwickelt sich die Höhe des variablen Teils des Rentenbausteins zwischen 10 und 14 % Gesamtkapitalrendite linear. Oberhalb von 14 % Gesamtkapitalrendite flacht der Anstieg des variablen Teils ab, unterhalb von 10 % Gesamtkapitalrendite verstärkt sich sein Absinken. Der fixe und der variable Teil ergeben zusammen den für das entsprechende Geschäftsjahr erworbenen Rentenbaustein. Die einzelnen in den jeweiligen Geschäftsjahren erworbenen Rentenbausteine werden aufsummiert und bestimmen im Versorgungsfall die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehende Versorgungsleistung. Der Versorgungsfall tritt ein bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder auf Grund von Invalidität oder Tod. Die laufenden Rentenleistungen werden entsprechend der Veränderung des „Verbraucherpreisindex für Deutschland“, mindestens aber um 1 % pro Jahr, angepasst.
Die Rentenbausteine umfassen auch eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen. Im Falle des Todes eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds erhalten der hinterbliebene Ehegatte 60 %, jede Halbwaise 10 %, eine Vollwaise 33 %, zwei Vollwaisen je 25 % sowie drei und mehr Vollwaisen je 20 % der Versorgungsleistung, auf die das (ehemalige) Vorstandsmitglied Anspruch oder Anwartschaft hatte. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenleistungen insgesamt beträgt 75 % der Vorstandspension. Übersteigen die Hinterbliebenenleistungen diese Höchstgrenze, werden sie verhältnismäßig gekürzt.
Wie grundsätzlich alle Mitarbeiter der BASF SE, sind auch die Mitglieder des Vorstands Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich dabei nach deren Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Kosten für die im Jahr 2009 erworbenen Versorgungsansprüche (Service Cost) betragen
für Dr. Jürgen Hambrecht 58 Tausend € (2008: 333 Tausend €),
für Dr. Kurt Bock 163 Tausend € (2008: 546 Tausend €),
für Dr. Martin Brudermüller 136 Tausend € (2008: 555 Tausend €),
für Dr. Hans-Ulrich Engel 447 Tausend € (2008: 448 Tausend €),
für Dr. John Feldmann 228 Tausend € (2008: 571 Tausend €),
für Dr. Andreas Kreimeyer 209 Tausend € (2008: 558 Tausend €),
für Dr. Stefan Marcinowski 219 Tausend € (2008: 559 Tausend €) und
für Dr. Harald Schwager 175 Tausend € (2008: 556 Tausend €).
In diesen Beträgen sind auch die Kosten für die aus einer etwaigen Gehaltsumwandlung resultierenden Versorgungsansprüche enthalten.
Wie bei den Versorgungszusagen der Oberen Führungskräfte, wurden auch bei den Versorgungszusagen der Mitglieder des Vorstands im Jahr 2008 die Grundlagen für die Berechnung der zukünftigen jährlichen Rentenbausteine angepasst. Für Rentenbausteine, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben wurden, galten ein Rechnungszins von 6 % (ab 1. Januar 2009: 5 %) und eine Sterbe-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenwahrscheinlichkeit gemäß Heubeck-Richttafeln 1998 (ab 1. Januar 2009: Heubeck-Richttafeln 2005G). Für neue Vorstandsmitglieder sowie bei Mandatsverlängerungen ab 1. Januar 2009 gilt außerdem ein Versorgungsfaktor von 32 % (bisher 35 %). Für Rentenbausteine, die ab dem 1. Januar 2010 erworben werden, gilt für alle Mitglieder des Vorstands ein Versorgungsfaktor von 32 %.

