26 – Risiken aus Rechts­streitigkeiten und -verfahren

In dem seit Mai 2013 laufenden Schiedsverfahren gegen Wintershall Energía S.A., Argentinien („WIAR“), Total Austral S.A., Argentinien, und Pan American Energy LLC, Argentinien, macht die Metrogas S.A., Chile, Schadenersatzansprüche im Wert von circa 227 Millionen € wegen unzureichender Gaslieferungen geltend. Die Beklagten schlossen als Verkäufer im Jahr 1997 mit Metrogas einen Erdgasliefervertrag ab, an dem WIAR einen Lieferanteil von 37,5 % hat. Nachdem der Vorsitzende des Schiedsgerichts sein Amt Mitte 2016 niedergelegt hatte, benannte der Internationale Schiedsgerichtshof (ICC) ein neues Schiedsgericht, das das Verfahren im Jahr 2017 fortsetzen wird. Die Beklagten sind der Auffassung, dass keine Schadenersatzansprüche seitens Metrogas bestehen.

BASF Corporation kann unter US-amerikanischem Umwelthaftungsrecht („Comprehensive Response, Compensation and Liability Act“ von 1980 sowie bundesstaatlichem Recht) für die Untersuchung und Sanierung verschiedener verunreinigter Gelände haftbar sein. Dies betrifft auch die Sanierung der unteren 17 Meilen des Passaic-River-Flussbetts in New Jersey („Lower Passaic River Study Area“). Die US-amerikanische Umweltbehörde („U.S. Environmental Protection Agency“) hat im Jahr 2016 eine endgültige Sanierungsmaßnahme für die unteren acht Meilen des Flusses festgelegt. BASF Corporation sowie mehr als 60 weitere Unternehmen („The Lower Passaic River Study Area Cooperating Parties Group“) führen derzeit eine Sanierungsuntersuchung und Machbarkeitsstudie („Remedial Investigation/Feasibility Study“, RI/FS) für die gesamten 17 Meilen des Flussabschnitts durch. Nach Abschluss der RI/FS soll über die Sanierungsmaßnahme für den oberen Abschnitt entschieden werden.

Im November 2014 wurde beim United States District Court für den Südlichen Bezirk von New York eine Sammelklage gegen die BASF Metals Limited („BML“) sowie weitere Beklagte wegen angeblicher Verstöße gegen Wettbewerbs- und Rohstoffhandelsrecht bei der Preisfindung für Platin und Palladium eingereicht. Der in Großbritannien ansässigen BML und den anderen Beklagten wird vorgeworfen, dass es im Zusammenhang mit der Ermittlung der Marktpreise für Platin und Palladium zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Zwischen November 2014 und März 2015 wurden vier weitere Klagen erhoben. Die Verfahren wurden zusammengeführt und im Juli 2015 schließlich als geänderte Sammelklage („Second Consolidated Amended Class Action Complaint“) eingereicht. In dieser geänderten Sammelklage ist neben weiteren Beklagten auch BASF Corporation mitbeklagt. Die Beklagten haben am 21. September 2015 einen gemeinsamen Antrag und BML und BASF Corporation jeweils Einzelanträge auf Klageabweisung eingereicht. Zusätzlich ging am gleichen Gericht im September 2015 eine weitere Klage mit ähnlichen Vorwürfen ein. Hiergegen wurden ebenfalls Klageabweisungsanträge gestellt. Eine Entscheidung über die Klageabweisungen ist noch nicht ergangen. Bis dahin ist die Durchführung eines vorgerichtlichen Beweiserhebungsverfahrens („pre-trial discovery“) ausgesetzt. Im April 2015 hat BML von der Europäischen Kommission ein Auskunftsersuchen zum Handel mit Platin und Palladium erhalten. BML hat der Europäischen Kommission hierzu letztmals im Frühjahr 2016 Auskunft erteilt. Seitdem gab es in der Sache keine weiteren Auskunftsersuchen oder Nachfragen mehr.

Darüber hinaus sind die BASF SE und ihre Beteiligungsgesellschaften als Beklagte oder sonstige Beteiligte regelmäßig in gerichtliche und schiedsgerichtliche Klageverfahren sowie behördliche Verfahren eingebunden. Diese Verfahren haben auf Basis des heutigen Kenntnisstands keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der BASF.